Für die Mitglieder der FGÖ im Ressortbereich des BMLV wurde eine Rechtsschutzversicherung, eine Amts- Organhaftpflichtversicherung und alternativ dazu auch eine Unfallversicherung abgeschlossen.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung können nur GEMÄß dem auf unserer Homepage ersichtlichen LEISTUNGSBLATT FÜR DAS BUNDESHEER dieser Versicherung übernommen werden.
VOR jeder Inanspruchnahme der genannten Versicherungen ist ausnahmslos mit der FGÖ unter fgoe@fgoe.at Kontakt aufzunehmen!
Die Freie Gewerkschaft Österreichs hat mit 01.03.2016 einen neuen Rechtsschutz-Rahmenvertrag mit der Allianz Versicherung abgeschlossen. Für die Mitglieder der Freien Exekutiv Gewerkschaft besteht folgender Versicherungsschutz (Überblick):
Bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn eine endgültige Einstellung des Strafverfahrens, ein rechtskräftiger Freispruch oder eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrlässigkeit erfolgt. Inkl. Diversionsmaßnahmen bis 1% der VS gem. Art. 19 Z.2.2.2 ARB. Versicherungsschutz im Umfang des Artikels 19.2.2 der vereinbarten ARB besteht auch für folgende Delikte:
Mehr auf: https://www.bundesheergewerkschaft.at/mitgliedschaft/