Rechtsschutz

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Versicherungsschutzschutz für alle FGÖ-Mitglieder


Alles im Überblick!

Mag. Robert Toder

Für die Mitglieder der FGÖ im Ressortbereich des BMLV wurde eine Rechtsschutzversicherung, eine Amts- Organhaftpflichtversicherung und alternativ dazu auch eine Unfallversicherung abgeschlossen. Leistungen der Rechtsschutzversicherung können nur GEMÄß dem auf unserer Homepage ersichtlichen LEISTUNGSBLATT FÜR DAS BUNDESHEER dieser Versicherung übernommen werden.

VOR jeder Inanspruchnahme der genannten Versicherungen ist ausnahmslos mit der FGÖ unter fgoe@fgoe.at Kontakt aufzunehmen!

Leistungsblatt für das Bundesheer

Die Freie Gewerkschaft Österreichs hat mit 01.03.2016 einen neuen Rechtsschutz-Rahmenvertrag mit der Allianz Versicherung abgeschlossen. Für die Mitglieder der Freien Exekutiv Gewerkschaft besteht folgender Versicherungsschutz (Überblick):

  • Schadenersatz-Rechtsschutz im Berufsbereich.
  • Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts entstehen. Inklusive Herausgabe-Rechtsschutz.
  • Straf-Rechtsschutz (inklusive Vorsatzdelikte) im Berufsbereich ersicherungsschutz für die Verteidigung in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Strafverfahren wegen einer fahrlässigen oder vorsätzlichen strafbaren Handlung oder Unterlassung. Mit Versicherungsschutz für die Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor Anklage gemäß Strafprozessordnung (StPO) bis 10% der Versicherungssumme.

Bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn eine endgültige Einstellung des Strafverfahrens, ein rechtskräftiger Freispruch oder eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrlässigkeit erfolgt. Inkl. Diversionsmaßnahmen bis 1% der VS gem. Art. 19 Z.2.2.2 ARB. Versicherungsschutz im Umfang des Artikels 19.2.2 der vereinbarten ARB besteht auch für folgende Delikte:

  • §§ 85-87 StGB Körperverletzung
  • §§ 223-225 StGB Urkundendelikte
  • §§ 227-231 StGB Urkundendelikte
  • §§ 302-311 StGB Strafbare Verletzung der Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen
  • § 313 StGB Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung.