Dr. Robert Toder: Der Vorrückungsstichtag eine unendliche Geschichte?

Von - C_Poms
22.06.23 19:37

The face of the moon was in shadow

Dr. Robert Toder

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat auch die wiederholte Neuregelung der Vordienstzeitenanrechnung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der EuGH hat nach Vorabentscheidungsersuchen des VwGH vom 18. Oktober 2021 am 20. April 2023 ein diesbezügliches Urteil erlassen.


In diesem Urteil wird im Wesentlichen festgehalten, dass die Regelung hinsichtlich des Pauschalabzugs (mit neutralisierender Wirkung v.a. betreffend den Zeitraum vom 14. Geburtstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) bei den als „sonstige Zeiten“ zu wertenden Vordienstzeiten die bislang festgestellte Diskriminierung wegen des Alters nicht wirklich beseitigt zu haben scheint.


Das bedeutet im Ergebnis, dass vorerst einmal abzuwarten sein wird, wie der VwGH in den dem Vorabentscheidungsersuchen zugrundeliegenden Fällen entscheiden wird.


Wir von der FGÖ/BHG erwarten vom Dienstgeber, dass das Parlament in Bezug auf „Vordienstzeiten“ endlich einmal ein Gesetz erlässt, das den europarechtlichen Vorgaben entspricht, auch wenn es für den Staat mit Mehrkosten verbunden ist. Die dauernde Rechtsunsicherheit ist den öffentlich Bediensteten keinesfalls mehr zumutbar!

C_Poms