
Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen soll die fachliche Eignung und nicht die Rechtsform des Dienstverhältnisses ausschlaggebend sein. Ein Zivilbediensteter soll auf einen militärischen Arbeitsplatz und eine Militärperson soll umgekehrt auf einen zivilen Arbeitsplatz eingeteilt werden können, wenn die jeweilige Eignung und Ausbildung vorhanden sind.
Dies insbesondere deshalb, weil die rein formale Zuordnung von Arbeitsplätzen oft dazu führt, dass fachlich geeignete Bedienstete nicht auf einen Arbeitsplatz eingeteilt werden dürfen, weil sie der „falschen“ Personengruppe angehören. Arbeitsplätze bleiben dann oft lange Zeit unbesetzt oder müssen umgewandelt werden, obwohl grundsätzlich ein interessierter und geeigneter Bewerber zur Verfügung steht!
Parallel zu dieser dringenden Beschaffung ist, wie in den Planungsdokumenten vorgesehen, der Ausbau und die Stärkung der Miliz verpflichtend. Die Anhebung des Mobilmachungsrahmens von 55.000 auf 110.000 Soldaten bedingt zumindest
€ 5 Milliarden zur Sanierung der erforderlichen Mannschaftsunterkünfte. Aber eine Flut an bereits laufenden oder geplanten Kasernen-Neubauten gefährdet diesen engagierten Aufbauplan. Unter dem Titel „Raumordnung” werden ähnlich wie zu den unseligen Zeiten des BM Darabos Kasernen und Kasernenteile (AG Vorgartenstraße, Heckenast-Burian-Kaserne u. a.) an das BMI oder an Gemeinden verkauft (besser verschenkt) und im Gegenzug Kasernen-Neubauten (Großkaserne Obere Fellach / Villach, Kaserne Mistelbach u. v. a. m.) geplant und errichtet.
Gemäß vorliegenden Studien, Plänen, Zuschlägen und Mitteilungen der Planer und Bauleiter kann derzeit von einer vorsichtig geschätzten Neubausumme von € 6 Milliarden ausgegangen werden. Selbst das BMF hat den falschen Zeitpunkt dieser Neubau-Euphorie erkannt und sie vorerst gestoppt, da sonst wichtige Beschaffungen von militärischem Gerät zu stornieren wären. Trotzdem kann aufgrund der Erkenntnisse der Vergangenheit (siehe Raumordnung Klagenfurt) davon ausgegangen werden, dass die „Neubau-Freaks“ im ÖBH vorerst nur einen „Boxenstopp“ eingelegt haben.
Schützen wir gemeinsam den Aufbauplan 2032+ mit der Forderung, dass der Einsatz der Geldmittel dort erfolgt, wo er vorgesehen ist!
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Dr. Robert Toder