Inflationsbedingte Pensionsnachteile beseitigen!

Von - C_Poms
14.11.23 20:29

Oft wird übersehen, dass es auch bei uns im Ressortbereich des BMLV viele Vertragsbedienstete gibt. Diese privatrechtlichen Dienstverhältnisse unterliegen in sozialrechtlicher Hinsicht dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Allgemeinem Pensionsgesetz. Aber auch Beamte, die nach dem 31. Dezember 2004 ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aufgenommen wurden oder nach dem 31. Dezember 1975 geboren wurden, unterliegen – wie Privatangestellte – dem Allgemeinem Pensionsgesetz!

Dienstnehmer, die 2025 oder später in Pension gehen, müssen davon ausgehen, dass die Aliquotierung der Pensionsanpassung zum Tragen kommt und dass inflationsbedingt mit spürbaren finanziellen Verlusten zu rechnen ist. Dies deshalb, weil die Bundesregierung die problematische Aliquotierung der Pensionsanpassung nur für Bedienstete, die 2023 oder 2024 ihre Pension antreten, ausgesetzt hat.

Die Nachteile treffen derzeit im Ressortbereich des BMLV vor allem Bedienstete mit ohnehin eher „kleinem“ Einkommen – wie z. B. Handwerker, Arbeiter, Küchenpersonal, Kanzleikräfte usw. –, weil die Beamten im „Militärischen Dienst“ oder auch die Beamten im A1- und A2-Bereich, die jetzt in den Ruhestand übertreten, noch älteren, günstigeren Rechtsnormen unterliegen. 


Aus Sicht der FGÖ – BHG …

sind die Bundesregierung und der parlamentarische Gesetzgeber berufen, diese Ungerechtigkeit, die sich insbesondere für Menschen mit „kleinerem“ Einkommen und entsprechender Pension nachteilig auswirkt, zu beseitigen!

C_Poms