
Wesentliche Forderung der FGÖ-BHG und der AUF/AFH war stets eine Dienstrechtsnovelle, die für eine attraktive und zeitgerechte Entlohnung der Soldaten und Zivilbediensteten sorgt. Beim Grundgehalt streben wir eine Harmonisierung mit der Exekutive an.
Unsere Forderungen für die kommende Dienstrechtsnovelle
- Besondere Verwendungen müssen höher bezahlt werden. Gerade das Gehalt von Kommandanten muss
attraktiver werden.
- Zusammenlegung der MBO1 und 2 oder Anpassung des Gehalts der MBO2 an das Gehalt des A1 BAK.
- Harmonisierung des MBUO-Gehaltsschemas mit dem E2a-Gehaltsschema im Bereich der Polizei.
- Reparatur der Funktionszulagen in der Funktionsgruppe 3 und 4 in der Funktionsstufe 3 für MBUO.
- Anpassung der Gehälter im zivilen Bereich, vor allem in der handwerklichen und technischen
Verwendung.
- Ein Regionalzuschlag, um vor allem jungen Bediensteten das Leben in Ballungsräumen wie Innsbruck,
Salzburg oder Wien zu ermöglichen.
- Freifahrt in Uniform in öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Steuerbegünstigte Prämien anstatt von Sodexo-Gutscheinen oder steuerpflichtiger Belohnungen.
- Soldaten sollen die Tankanlagen des BMLV zum Selbstkostenpreis nutzen können.
- Waffenpass für alle Kommandanten.
- Mehr planbare Freizeit.